Rauchmelder spätestens ab 01.01.2017 in NRW Pflicht
21.11.2016 Am heutigen Montagnachmittag geriet in einem Wohnhaus eine Schublade eines Küchenofens in Brand. Schnell breitete sich der Brandrauch in Teilen des Gebäudes aus. Zum Glück waren bereits Rauchmelder in der Wohnung installiert. Die Bewohner wurden hierdurch gewarnt, riefen die Feuerwehr und konnten bereits selbst Löschversuche unternehmen.
Als die Feuerwehr eintraf, war die brennende Schublade bereits durch einen Bewohner ins Freie gebracht worden. Die Feuerwehr lüftete anschließend noch das Gebäude. Insgesamt blieb der Schaden verhältnismäßig gering, vermutlich gerade auch Dank der frühzeitigen Warnung durch die installierten Rauchmelder.
Allen Haushalten die noch keine Rauchmelder installiert haben ist zu empfehlen, diese kurzfristig nachzurüsten. Ab 01.01.2017 besteht auch in Nordrhein-Westfalen eine landesweite Rauchmelderpflicht. Weitere Informationen stellt auch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr auf ihrer Internetseite zur Verfügung.